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   RG, 17.10.1900 - Rep. V. 172/00   

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RG, 17.10.1900 - Rep. V. 172/00 (https://dejure.org/1900,37)
RG, Entscheidung vom 17.10.1900 - Rep. V. 172/00 (https://dejure.org/1900,37)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1900 - Rep. V. 172/00 (https://dejure.org/1900,37)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Berufungsrichter, wenn ein Anspruch dem Grunde und dem Betrage nach streitig ist, ohne über ersteren eine Entscheidung zu treffen, die Sache unter Verwerfung eines vom ersten Richter für durchgreifend erachteten Einwandes zur Verhandlung und Entscheidung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückverweisung in die erste Instanz; Abweisung zur Zeit. Klagverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 47, 366
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Das hat schon das Reichsgericht ausdrücklich als unzulässig bezeichnet (RGZ 47, 366, 368; RG Warn 1915 Nr. 187).
  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 114/83

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Wegfall früherer Kenntnis

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird es daher seit langem als unzulässig angesehen, wenn das Berufungsgericht den Rechtsstreit ohne eigene Entscheidung über den Grund z.B. deshalb zurückverweist, weil es eine von der Vorinstanz für begründet erklärte Verjährungseinrede für nicht durchgreifend erachtet (BGHZ 71, 226, 231; 50, 25, 27; RGZ 47, 366, 368).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Demgemäß ist es etwa in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Zahlungsanspruch allein dem Grund, nicht aber auch dem Betrag nach streitig ist und die erste Instanz die Klage abgewiesen hat, dem Berufungsrichter, der die zur Abweisung führenden Erwägungen des Erstrichters nicht teilt, verwehrt, die Sache zur anderweiten Entscheidung über den Grund des Anspruchs in die erste Instanz zurückzuverweisen (vgl. RGZ 47, 366, 369).
  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 39/77

    Haftungsausschluß bei Wasserversorgung

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht daher - soweit ersichtlich - Einigkeit darüber, daß das Berufungsgericht bei Berufung gegen die Abweisung einer nach Grund und Betrag streitigen Klage die Verhandlung über den Grund ganz erledigen muß und - gegebenenfalls durch Erlaß eines Grundurteils (vgl. BGH Urteil vom 22. November 1956 - VII ZR 32/56 = LM ZPO § 304 Nr. 10) - den Rechtsstreit nur hinsichtlich des Betrages an das Landgericht zurückverweisen kann (RGZ 47, 366, 368; 61, 409, 412; BGHZ 50, 25, 27; BGH Urteile vom 21. November 1961 - VI ZR 87/61 = VersR 1962, 252, 254 sowie vom 5. Juni 1975 a.a.O.; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl. § 538 Rdn. 19; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 36. Aufl. Anm. 3 E; Bettermann ZZP Bd. 88 [1975] 365, 391; E. Schneider MDR 1977, 709).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20

    Lkw-Kartell; Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche; Verjährung bei

    Damit ist dem Sinn und Zweck der einschränkenden Auslegung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO , wonach vermieden werden soll, dass eine wiederholte Entscheidung der Sache in beiden Instanzen stattfindet, weil das Gericht in erster Instanz nach der Zurückverweisung die Klage wegen einer anderen Einrede abweist (RGZ 47, 366, 368), zwar nicht vollständig Genüge getan, weil die Bindungswirkung des Berufungsurteils nur diejenige rechtliche Beurteilung erfasst, auf der die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils beruht (Zöller/Heßler, aaO., § 538, Rn. 60; BGH, NJW 1996, 924 ).
  • BGH, 04.03.1952 - I ZR 91/51

    Rechtsmittel

    Zur Auslegung einer Urteilsformel können allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der der Senat folgt, in der Regel nur Bestandteile des Urteils selbst, nämlich der Tatbestand und die Entscheidungsgründe herangezogen werden (RGZ 47, 366 [370]; 130, 297 [300]).
  • BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61

    Möglichkeit der Einschränkung der Haftung eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Zudem darf das Berufungsgericht, wenn es, wie hier, die Klageabweisung der ersten Instanz mißbilligt, die Sache nur zurückverweisen, wenn es den Grund voll erledigt hat (RGZ 47, 366, 368; Stein-Jonas-Schönke § 538 ZPO Anm. V 3).
  • BGH, 08.07.1963 - VIII ZR 118/62

    Anspruch auf Entschädigung wegen der Nichträumung eines Lokals - Einwilligung in

    Gegenstand und Umfang der Rechtskraft eines Urteils können und müssen aber durch Auslegung aus dem ganzen Urteil, d.h. auch aus Tatbestand und Entscheidungsgründen ermittelt werden (RGZ 33, 1, 4; 47, 366, 370; 97, 118, 124; BGHZ 2, 164; 26, 295, 296 mit Anm. von Gelhaar in LM ZPO § 546 Nr. 30).
  • BGH, 03.05.1963 - IV ZR 329/62

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung (RGZ 33, 1, 4; 47, 366, 370; 97, 118, 121) die Auffassung vertreten, daß die Gründe zur Erläuterung und zum Verständnis des Urteils verwertet werden dürfen und müssen.
  • BGH, 20.10.1959 - VIII ZR 44/59

    Rechtsmittel

    Allerdings ist der Revision zuzugeben, daß das Berufungsgericht angesichts seiner Würdigung des Prozeßstoffes in dem ersten Berufungsurteil verpflichtet gewesen wäre, ein Grundurteil zu erlassen (BGH Urteil vom 22. November 1956 - VII ZR 32/56 - LM ZPO § 304 Nr. 10; RGZ 47, 366, 369; WarnRspr 1919 Nr. 196).
  • BGH, 07.02.1958 - VI ZR 50/57
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